Werbevermittler der Streamingplattform Kino.to gefasst
19. Juli 2012
Ein wichtiger Schritt
Die Verantwortlichen der Streamingplattform kino.to büßen ihre jeweiligen Strafen von bis zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Derweil ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Werbemittler, die dem Onlinedienst zu hohen Einnahmen verholfen haben soll.
Am vergangenen Mittwoch, 11. Juli, gelang den Ermittlern ein erfolgreicher Schritt gegen die Dienstleister. In den Bundesländern Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein kam es zu diversen Hausdurchsuchungen, bei denen Computer und Speichermedien sichergestellt und einer der zwei Tatverdächtigen gestellt wurde. Der zweite Mann stellte sich am Montag freiwillig.
Die Dienstleister
Die Verhafteten sind die Betreiber der mittlerweile auch gesperrten Homepage eads.to. Über diese Seite wurden Werbeanzeigen vermittelt, die auf den Filehostern der illegal hochgeladenen Filme zu sehen waren. Über solche Anzeigen erlangten die Betreiber von kino.to vermutlich hohe Einnahmen.
Bei der Anzeige gegen die Tatverdächtigen handelt es sich um eine gewerbsmäßige Beihilfe zur gewerbsmäßigen Verletzung von Urheberrechten. Tatbestand sind einige Buchungen, die eads.to unter der Rubrik Sonderfallseiten bewarb und abschloss. Hinter diesen sollte laut Impressum eine Firma in Panama stehen, die die Anzeigen auf Homepages von Szene- und Erotikprojekten oder File- und Imagehosting einstellte.
Von den Beschuldigten sitzt weiterhin eine Person in Haft, die andere wurde nach Abgabe eines umfassenden Geständnisses von der Untersuchungshaft entlassen.
Auf die Dienstleister und den Zusammenhang zu kino.to wurde die Staatsanwaltschaft durch die Aufbearbeitung des Netzwerks aufmerksam. Zudem machte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen den Ermittlungsbeamten die Namen bekannt. Die Gesellschaft hatte schon im letzten Jahr erheblich zur Festnahme des kino.to-Initiators Dirk B. beigetragen.
Das Streamen
Der Streamingdienst, dessen Seite von einer Warnung der Staatsanwaltschaft belegt ist, wird derzeit unter dem Namen kinox.to weitergeführt. Layout und Funktionalität sind die gleichen wie beim Vorgänger.
Experten gehen von mehreren Millionen Nutzern aus. Die Rechtslage für diese ist jedoch immer noch nicht gänzlich geklärt – zumindest praktisch nicht. Denn durch die Menge der Nutzer und die Schwierigkeit einer Beweisführung ist es schier unmöglich, dass die Staatsanwaltschaft gegen Nutzer juristisch vorgehen wird.
Schwierig ist es daher, weil beim Streamen nur Bruchteile des Films heruntergeladen und diese automatisch wieder gelöscht werden. Verurteilt werden kann allein das Hoch- oder Runterladen von Filmen, da nur diese Varianten gegen Paragraphen des Urheberrechts verstoßen.
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