Skurrile Reiseurteile – Wenn der Urlaub vor Gericht endet
9. August 2012

Wenn der Urlaub Gegenstand eines Rechtsstreits wird, ist dass meist ärgerlich, manchmal aber auch sehr skurril.
Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres – meistens jedenfalls. Doch schon ein einfaches Unterhaltungsprogramm kann die komplette Reise ruinieren.
Animateure mit Hitlergruß
Die Abendveranstaltung im ägyptischen Sharm-El-Sheik kurz vor Ende deiner Pauschalreise sollte eigentlich zur Belustigung der Gäste dienen. Parodiert wurden unter anderem die Grußformeln verschiedener Nationalitäten. Doch als zwei Animateure mit emporgerecktem Arm und lauten „Heil“ Rufen über die Bühne marschierten, fühlte sich einer der deutschen Gäste diskriminiert und klagte nach seiner Rückkehr.
Ein Münchner Gericht sprach ihm eine Reisepreisminderung von 20 Prozent für die letzten beiden Reisetage zu. Darüber hinausgehenden Schadenersatz gab es allerdings nicht, da es sich nach Ansicht des Gerichts eher um einen schlechten Scherz gehandelt habe.
Kein Scherz war der folgende Fall, der einen Reisenden zu einer unfreiwilligen Verlängerung seines Urlaubs zwang.
Wegen starken Schweißgeruches den Mitflug verweigert
Denn übermäßiger Geruch nach Schweiß hat einem Urlauber seinen Platz an Bord eines Passagierflugzeuges gekostet. Nach einer Beschwerde eines anderen Fluggastes verweigerte der Kapitän des Flugzeuges dem Kläger den Mitflug.
Zu dieser Maßnahme ist der Flugzeugkapitän durchaus berechtigt. Allerdings sprach das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Kläger die Erstattung der Übernachtungskosten für die nicht geplante Reiseverlängerung zu.
Doch selbst wer seinen Flug ganz normal antritt, ist nicht vor Unannehmlichkeiten gefeit – besonders dann, wenn die Landung turbulent zugeht.
Eine harte Landung ist kein Reisemangel
Weil die Landung alles andere als sanft war, klagten Reisende vor dem Düsseldorfer Landesgericht auf Schmerzensgeld. Doch die Richter teilten die Ansicht der Kläger nicht. Denn eine harte Landung, bei der das Flugzeug aber noch auf der Landebahn zum Stehen kommt, sei kein Unfall und damit auch kein Grund für Schadenersatz oder Schmerzensgeld.
Vorsicht bei Bewertungen im Internet
Wer nach einer missglückten Reise das Recht in seine eigenen Hände nehmen und sich mit einer negativen Bewertung im Internet Gehör verschaffen will, sei gewarnt. Denn ist seine Wortwahl beleidigend oder kann er seine Behauptungen nicht beweisen, droht ihm eine teure Abmahnung.
So raten Rechtsexperten zu subjektiven Aussagen wie „Mir hat das Hotel nicht gefallen“ anstelle von „Das Hotel war eine einzige Ruine.“
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